Die Verwaltung von Wohneigentum ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Entsprechende Anbieter sollten Sie daher genau prüfen:
Jeder Verwalter von Wohnungeigentum hat per Gesetz klar definierte Aufgaben der „ordnungsgemäßen“ Verwaltung. Das Angebot der GAG geht über diese Pflichten hinaus und umfasst neben der kaufmännischen Verwaltung auch technische Dienstleistungen bzw. die Vermittlung entsprechender Betriebe.
Wir verfügen über aussagekräftige Referenzen in nahezu allen Größenordnungen der Eigentumsverwaltung. Aus Diskretionsgründen werben wir aber nicht mit diesen Referenzen, sondern teilen diese nur auf Nachfrage mit. Bitte kontaktieren Sie uns.
Um uns als Verwalter zu beauftragen, ist ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung nötig. Falls Sie bereits einen Verwalter haben und nun uns beauftragen möchten, sollten Sie zunächst die Laufzeit der Verwalterbestellung prüfen und dann die entsprechende Beschlussfassung – evtl. über den Beirat – einleiten. Gerne beantworten wir Ihnen in diesem Zusammenhang alle Fragen und geben Ihnen Hilfestellungen.