Mundenheimer Straße 182 | 67061 Ludwigshafen am Rhein
0621 - 56040
Freitag 08:30 -12:30
Montag08:30 -12:30,13:30 - 16:30
Dienstag08:30 -12:30,13:30 - 16:30
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30 -12:30 ,13:30 - 16:30
Freitag08:30 -12:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Leistadter Straße: Denkmalschutz fängt im Kleinen an

VERSCHIEDENE BRAUNTÖNE STRUKTURIEREN DIE FASSADE – Die in Weiß gehaltenen Fenstersimse und die zweifarbigen Fensterläden setzen optische Akzente. Der neue Außenanstrich verdeutlicht mit wenigen Mitteln die Schönheit der Gebäude in der Leistadter Straße und zeigt, warum Denkmalschutz so wichtig ist.

Die Gebäude der Leistadter Straße gehören zur Randbebauung der Denkmalzone des Roten und Grüner Hofes, die als Teil der ehemaligen Reichsheimstättensiedlung typisch sind für den öffentlich geförderten Wohnungsbau der 1920er-Jahre. „Diese Ensembles stehen seit 1996 unter Denkmalschutz. Deshalb binden wir bei allen Veränderungen die zuständigen Mitarbeiter der Stadt ein, auch bei kleineren Maßnahmen“, erklärt die Projektverantwortliche bei der GAG, Alexandra Hofmann.

Grundlage dieser Vorgehensweise ist das Denkmalschutzgesetz. Seine Vorgaben hat die Stadt Ludwigshafen in eine verständlich geschriebene Richtlinie mit dem etwas sperrigen Titel „Informationen zum Denkmalschutz für unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Ensembles“ übertragen. Hier können die Eigentümer nachlesen, was bei Verschönerungen und baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen ist.

Für das Ensemble „Grüner und Roter Hof“ sind in dieser Richtlinie zum Beispiel neben der Farbgebung der Fassaden auch die Gestaltung der Vorgärten, der Austausch von Fenstern und Türen, die Dacheindeckung sowie Installationen, Wärmeschutz und anderes mehr geregelt. „Die klaren Regelungen stellen sicher, dass nicht jeder Eigentümer nach eigenem Gusto sein Häuschen auf Vordermann bringt. Um die Eigentümer mit ins Boot zu holen, informieren wir bei jedem Verkauf und Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes den künftigen Besitzer über die jeweiligen Vorgaben und unterstützen ihn dabei, alles richtig umzusetzen“, erläutert Matthias Ehringer, der gemeinsam mit seiner Kollegin Tanja Knoch bei der Stadt Ludwigshafen für den Denkmalschutz zuständig ist.

Auch nachvollziehbare Wünsche bleiben da manchmal auf der Strecke, wie des Beispiel der Leistadter Straße zeigt. „Einige Mieter hätten es gerne gesehen, wenn wir Rollläden eingebaut hätten. Wegen des Denkmalschutzes haben wir jedoch neue Klappläden montiert, die dem Original entsprechen, also aus Holz sind – auch wenn es Materialien gibt, die einfacher zu pflegen und instand zu halten sind“, berichtet Alexandra Hofmann. Für Matthias Ehringer ein gutes Beispiel, das Prinzip des Denkmalschutzes zu veranschaulichen: „Unser Ziel ist es, möglichst nahe am Original zu bleiben. Aufgabe des Denkmalschutzes ist es unter anderem, unseren Kindern herausragende Beispiele kulturellen Schaffens zu bewahren. Ungenehmigte Veränderungen können jedoch auf Dauer das zu schützende Ensemble schädigen.“
Dass die Auflagen des Denkmalschutzes für den Besitzer eines Gebäudes bei Renovierungen und Sanierungen zu Mehrkosten führen können, ist unstrittig. Die Arbeiten in der Leistadter Straße 26 bis 34 und des zu dem Ensemble gehörenden Gebäudes Grüner Hof 27 kosteten die GAG zum Beispiel knapp 400.000 Euro. „Ein Teil dieser Kosten sind durch die Auflagen des Denkmalschutzes verursacht. Wir sehen dies jedoch als wichtigen und notwendigen Beitrag, um kulturhistorisch bedeutsame Gebäude in Ludwigshafen zu erhalten. Schließlich sollen nachfolgende Generationen einen Eindruck bekommen, wie früher gebaut und gelebt wurde“, so Alexandra Hofmann.

Denkmalschutz

…zielt darauf ab, kulturhistorische bedeutsame Gebäude und Ensambles dauerhaft und unverfälscht zu erhalten. Basis ist das Denkmalrecht des jeweiligen Bundeslandes.

Denkmalzone

Eine Denkmalzone besteht aus mehrerern Gebäuden oder Objekten, bei denen vor allem das Gesamterscheinungsbild denkmalbedeutend ist. Sie können deshalb auch Gebäude umfassen, die nicht unter Denkmalschutz stehen. Hier achtet die zuständige Behörde vor allem auf den Erhalt des äußeren Erscheiningsbildes. In der inneren Ausgestaltung der Räume haben die Eigentümer meist freie Hand.

Roter und Grüner Hof

Die “Reichsheimstättensiedlung”, bestehend aus den Ensembles Roter und Grüner Hof und ihrer Randbebauung, wurde zwischen 1919 und 1922 nach einem Entwurf des städtischen Hochbauamtes mit der 1920 gegründeten GAG unter Markus Sternlieb in drei Bauphasen errichtet. Ein Teil der Gebäude wurde inzwischen veräußert und befindet sich in Privatbesitz. Beide Ensembles bilden Denkmalzonen.