Mundenheimer Straße 182 | 67061 Ludwigshafen am Rhein
0621 - 56040
Montag 08:30 -12:30,13:30 - 16:30
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Dienstag08:30 -12:30,13:30 - 16:30
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30 -12:30 ,13:30 - 16:30
Freitag08:30 -12:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Alles klar?

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig erreichen. Ihre Frage wird nicht beantwortet? Dann helfen wir gerne persönlich weiter – E-Mail oder Anruf genügt.

Ich suche eine Wohnung. Wie kann ich mich bei der GAG wohnungssuchend melden?

Bitte legen Sie einen Suchauftrag über unsere Homepage an. Wir prüfen anschließend, ob wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können. Den Link zu unserem Suchauftrag finden Sie hier.

Muss ich eine Kaution hinterlegen?

Nein, eine Kaution muss bei der GAG nicht hinterlegt werden.

Wird bei Mietvertragsabschluss eine Provision fällig?

Nein, eine Provision muss nicht gezahlt werden.

Bekomme ich überhaupt eine Wohnung ohne Wohnberechtigungsschein?

Nicht alle unsere Wohnungen sind öffentlich gefördert. Die freifinanzierten Wohnungen können wir auch ohne Wohnberechtigungsschein anbieten.

Ich habe den Suchauftrag ausgefüllt, warum erhalte ich trotzdem kein Angebot?

Wenn Sie zeitnah kein Angebot von uns erhalten, dann liegt das meistens daran, dass wir Ihnen in Ihrem Wunschgebiet oder aufgrund anderer Suchkriterien derzeit keine passende Wohnung anbieten können. Gerne können Sie sich nach einer angemessenen Bearbeitungszeit erneut mit uns in Verbindung setzen, um Ihre Anfrage anzupassen oder um nachzufragen, aus welchem Grund Sie bisher nichts von uns gehört haben.

Ich habe mich für eine ganz bestimmte Wohnung interessiert. Warum bekomme ich diese nicht angeboten?

Dies kann mehrere Gründe haben:

  • Ihr Einkommen ist eventuell für den Mietpreis zu gering
  • Die Miete übersteigt den vom Jobcenter übernommenem Mietpreis
  • Die Wohnung ist öffentlich gefördert, hierbei müssen einige Kriterien beachtet werden
  • Wir haben uns für andere Interessenten entschieden

Was mache ich, wenn mir ein Angebot nicht zusagt?

Bitte geben Sie uns auf jedes Wohnungsangebot eine Rückmeldung. Dann können wir Ihre Suchkriterien anpassen und Ihnen gegebenenfalls ein anderes Angebot unterbreiten.

Wie kann ich ein Angebot verbindlich zusagen?

Für eine verbindliche Zusage benötigen wir alle angeforderten Unterlagen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen mit, ob wir Ihre Zusage bestätigen können.

Sind Haustiere bei der GAG erlaubt?

Unser neues Merkblatt zur Tierhaltung finden Sie hier.

Ich bin bereits GAG-Mieter, möchte aber eine andere Wohnung. Was muss ich tun?

Bitte füllen Sie auch als GAG-Mieter zunächst unseren Suchauftrag aus, damit wir prüfen können, ob wir Ihnen eine Tauschwohnung anbieten können. Den Suchauftrag finden sie hier.

Bitte beachten Sie, dass wir nicht jedem Tausch zustimmen oder Ihnen sofort eine geeignete Tauschwohnung anbieten können, da wir die Dringlichkeit abwägen müssen.

Gibt es im Falle eines Wohnungstausches Kündigungsfristen?

Bei einem Wohnungstausch müssen keine Kündigungsfristen beachtet werden. Der Kündigungstermin orientiert sich am möglichen Bezugstermin der neuen Wohnung.

Können bei einer Kündigung Nachmieter vorgeschlagen und somit die Kündigungsfrist verkürzt werden?

Gerne können Sie uns einen möglichen Nachmieter benennen. Dieser muss zunächst unseren Suchauftrag ausfüllen, damit wir die Direktbewerbung prüfen können.

Bitte stellen Sie keine Wohnung auf einem Wohnungsportal oder einer sonstigen Plattform (z.B. Facebook, Ebay etc.) online.